Tipp von den Sozialberatungsstellen
Einen Urlaubszuschuss zu einem Urlaub in OÖ bzw. Österreich können Personen erhalten, die pflegebedürftige Angehörige, welche mindestens Pflegestufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen. Unabhängig vom Einkommen und von der Dauer des Urlaubs (mindestens eine Übernachtung) beträgt der Zuschuss im Jahr 2024 für einen Urlaub in Oberösterreich maximal 266,08 € und in einem anderen Bundesland maximal 206,95 €.
Der Zuschuss kann nur für Erholungsurlaube gewährt werden, die nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Nähere Informationen erhalten Sie in der Sozialberatungsstelle Hellmonsödt.